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Auflagen für die Miete der Frauenbadi zu Veranstaltungszwecken

1. Die Veranstaltungen können nicht vor 20.00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 24.00 Uhr beendet sein. Die Badi muss bis 00.30 Uhr verlassen werden.

2. In der Badeanlage darf nur leicht verstärkt und bis spätestens 23.00 Uhr musiziert werden. Ein kleiner CD-Player mit iPod-Anschluss an der Bar steht zur Verfügung.
Die Aktivitäten haben sich auf die gemieteten Anlageteile/Räumlichkeiten zu beschränken.

3. Grundsätzlich gilt Badeverbot. Ausnahme möglich: Im Innenbecken mit zusätzlicher Bademeisterin (von barfussbar organisiert).

4. Für das Auflegen von Flugblättern oder anderer Propaganda sowie für das Plakatieren oder Anbringen von anderen Werbeträgern ist die Bewilligung des Sportamtes einzuholen.
Die Werbung für Tabakwaren und Alkohol ist verboten.

5. Untervermietung ist nicht gestattet.

6. Die Getränke und Esswaren sind über die barfussbar-BetreiberInnen zu beziehen (siehe Angebot Essen und Getränke)

7. Zusätzliche Dekorationen müssen die feuerpolizeilichen Auflagen erfüllen und dürfen frühestens 10 Minuten nach Badeschluss in Absprache mit den MitarbeiterInnen der barfussbar angebracht werden. Kerzen, Petrollampen und schwimmende Lichter sind nicht erlaubt. Die aus Dekorationen entstehenden Kosten einschliesslich Demontage gehen zulasten des/der MieterIn.

8. Die Anlage, Räumlichkeiten und deren Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln sowie aufgeräumt und sauber zu verlassen. Für aussergewöhnliche Verunreinigungen der Anlage werden die Reinigungskosten dem/der VeranstalterIn zusätzlich in Rechnung gestellt. Für allfällige Beschädigungen an der Anlage haftet der/die MieterIn.

9. Die Stadtverwaltung sowie die barfussbar-BetreiberInnen lehnen jede Haftung bei Unfällen ab. Sind Veranstaltungen wegen höherer Gewalt wie Hochwasser, Brand etc. nicht durchführbar, übernimmt die Saftbad AG/barfussbar für die Nichtbenutzbarkeit der Frauenbadi keine Haftung.

10. Den Anordnungen des Badepersonals sowie der MitarbeiterInnen der barfussbar ist Folge zu leisten.

11. Benützungskosten und Verrechnung siehe Seite Kosten.

12. Das Sportamt sowie die BetreiberInnen der barfussbar haben das Recht bei Nichteinhalten der vorstehenden Auflagen einen bereits unterschriebenen Mietvertrag kurzfristig aufzulösen.

13. Das Mietgesuch ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

Hier finden Sie unsere Auflagen und Preise als pdf zum Ausdrucken.
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